Beschreibung der Vereinbarung zwischen den Pampered Chef-Unternehmen in Bezug auf die Verarbeitung von Kundendaten:
Im Folgenden wird das wesentliche der Vereinbarung zwischen Pampered Chef Ltd., The Pampered Chef Deutschland GmbH, The Pampered Chef Österreich GmbH und The Pampered Chef France SAS in Bezug auf die gemeinsame Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden beschrieben. Der folgende Text wurde aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gekürzt und enthält nicht die gesamte Vereinbarung zwischen Pampered Chef Ltd., The Pampered Chef Deutschland GmbH, The Pampered Chef Österreich GmbH und The Pampered Chef France SAS. Wo Teile gekürzt wurden, ist dies durch die Verwendung von "[...]" gekennzeichnet.
Gruppeninterne Vereinbarung - Gemeinsame Kontrollklauseln zwischen Pampered Chef Ltd., The Pampered Chef Deutschland GmbH, The Pampered Chef Österreich GmbH und The Pampered Chef France SAS:
[…]
TEIL 6 - KLAUSELN FÜR GEMEINSAM VERANTWORTLICHE
10. GELTUNGSBEREICH VON TEIL 6
10.1 Dieser Teil 6 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch zwei oder mehr Pampered Chef-Unternehmen, die als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche handeln, wenn die gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen (i) in der Europäischen Union ("EU"), im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder in einem anderen Land oder Gebiet ansässig sind, das Mitglied eines Konformitätsprogramms ist, das gemäß Artikel 45(1) der DSGVO einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten bietet, oder (ii) wenn sie den Verarbeitungsvorgängen unterliegen, die durch die Standardvertragsklauseln für Verantwortliche abgedeckt sind.
10.2 […].
11. VERPFLICHTUNG DER GEMEINSAM FÜR DIE VERARBEITUNG VERANTWORTLICHEN
11.1 Die Gemeinsam Verantwortlichen:
(a) […];
(b) haben ihre jeweiligen Zuständigkeiten für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß der Verordnung festgelegt, soweit die jeweiligen Zuständigkeiten der für der Verantwortlichen durch das Recht der EU oder der Mitgliedstaaten, dem die Verantwortlichen unterliegen, bestimmt werden, einschließlich unter anderem und gegebenenfalls der Zuweisung der Zuständigkeit für die Einholung der Einwilligung der betroffenen Personen und der Zuständigkeit für die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen; die Zuweisung der Zuständigkeiten ist in ANHANG E dargelegt;
(c) stellen den betroffenen Personen den wesentlichen Inhalt der Vereinbarung zur Verfügung [...];
(d) verarbeiten die personenbezogenen Daten nur (i) in Übereinstimmung mit der Verordnung und/oder dem anwendbaren Datenschutzrecht, (ii) für die von den gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlichen gemeinsam festgelegten Zwecke und (iii) in Übereinstimmung mit diesem Teil 6 zu verarbeiten;
(e) setzen um, halten aufrecht und halten ein, die in [...] dieser Vereinbarung genannten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen;
(f) legen fest und setzen um einen Aktionsplan für mögliche Datenschutzverletzung und arbeiten zusammen und unterstützten sich gegenseitig bei der Erfüllung der Meldepflicht für Datenschutzverletzungen;
(g) […];
(h) […];
(i) […];
(j) wenn die Verordnung oder das geltende Datenschutzrecht die Benennung eines Datenschutzbeauftragten vorschreibt, teilen die Kontaktdaten dieses Beauftragten mit; und
(k) handeln für den Fall, dass einer oder alle Verantwortlichen den Zweck oder die Mittel der Verarbeitung ändern wollen, die jeweiligen Zuständigkeiten gemäß dieser Klausel 11.1 neu aus.
11.2 Im Falle der Übermittlung personenbezogener Daten von innerhalb nach außerhalb des abgedeckten Gebiets gelten für die gemeinsam Verantwortlichen zusätzlich die von der Europäischen Kommission herausgegebenen Standardvertragsklauseln für Verantwortliche [...].
12. GEMEINSAME KONTAKTSTELLE
12.1 […]
12.2 […]
12.3 […]
12.4 Ungeachtet aller Vereinbarungen zwischen den gemeinsam Verantwortlichen können die betroffenen Personen ihre Rechte aus der Verordnung gegenüber jedem der gemeinsam Verantwortlichen geltend machen. Die gemeinsam Verantwortlichen sind verpflichtet, sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen, um die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen zu erleichtern.
[…]
ANHANG E
AUFTEILUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN DER GEMEINSAMEN VERANTWORTLICHEN
Verantwortlichkeit |
Primäres Pampered Chef Unternehmen |
Im Hintergrund tätiges Pampered Chef Unternehmen |
Informationspflicht (Art. 13, 14 DSGVO) |
X |
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Auskunft (Art. 15, 19 DSGVO) |
X |
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Berichtigung (Art. 16, 19 DSGVO) |
X |
|
Löschung (Art. 17, 19 DSGVO) |
X |
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Laughing Bacchus Winecellars |
X |
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Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18, 19 DSGVO) |
X |
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Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) |
X |
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Widerspruch (Art. 21 DSGVO) |
X |
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Automatisierte Entscheidungsfindung (Art. 22 DSGVO), falls zutreffend |
X |
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Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35, 36 DSGVO) |
X |
|
"Primäres Pampered Chef Unternehmen" ist das Pampered Chef Unternehmen, das die personenbezogenen Daten direkt von der betroffenen Person erhoben hat, in direkter Kommunikation mit der betroffenen Person steht oder auf andere Weise die erste Anlaufstelle für die betroffenen Personen ist.
"Im Hintergrund tätiges Pampered Chef Unternehmen" ist das oder die Pampered Chef Unternehmen, die die personenbezogenen Daten von dem primären Pampered Chef Unternehmen erhält, nicht direkt mit den betroffenen Personen kommuniziert oder aus anderen Gründen nicht als erste Anlaufstelle für die betroffenen Personen angesehen wird.